Nicht EU/EFTA-Länder sind Staaten, die weder Mitglied der Europäischen Union (EU) noch der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sind.
Was ist die L-Bewilligung?
Die L-Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz ist für kurzfristige Aufenthalte vorgesehen.
Diese Bewilligung wird in der Regel an Ausländer erteilt, die nur für eine begrenzte Zeit in der Schweiz arbeiten oder sich aufhalten.
Für Staatsangehörige ausserhalb der EU/EFTA ist der Erhalt einer L-Bewilligung strengeren Bedingungen unterstellt als für europäische Bürger.
Wer kann eine L-Bewilligung aus einem Nicht-EU/EFTA-Land erhalten?
In den meisten Fällen kann eine L-Bewilligung nur erteilt werden, wenn:
ein schweizerischer Arbeitgeber eine Stelle anbietet
der Arbeitgeber eine Bewilligung beim Kanton beantragt
nachgewiesen werden kann, dass kein geeigneter Arbeitnehmer aus der Schweiz oder der EU gefunden wurde
Dieser Prozess wird Arbeitsmarktprüfung genannt.
Für welche Berufe wird eine L-Bewilligung erteilt?
Am häufigsten für:
Für einfache körperliche Arbeiten wird sehr selten eine L-Bewilligung an Nicht-EU-Staatsangehörige erteilt.
Wie lange ist sie gültig?
Die L-Bewilligung ist normalerweise gültig für:
Diese Bewilligung gilt nicht als dauerhafter Aufenthalt.
Wichtige Voraussetzungen
Für den Erhalt einer L-Bewilligung sind in der Regel erforderlich:
ein gültiger Arbeitsvertrag
eine Wohnadresse in der Schweiz
eine Krankenversicherung in der Schweiz
entsprechende berufliche Qualifikationen
Quotensystem
Die Schweiz wendet jährliche Quoten für Staatsangehörige ausserhalb der EU/EFTA an.
Das bedeutet, dass nur eine begrenzte Anzahl von L- und B-Bewilligungen pro Jahr erteilt wird.
Wenn die Quote erreicht ist, können in diesem Jahr keine weiteren Bewilligungen mehr ausgestellt werden.
Kann sie in eine B-Bewilligung umgewandelt werden?
In bestimmten Fällen ja.
Wenn:
kann die L-Bewilligung in eine B-Aufenthaltsbewilligung umgewandelt werden.
Zusammenfassung
Für Staatsangehörige ausserhalb der EU/EFTA ist der Erhalt einer L-Bewilligung schwieriger, weil:
eine Arbeitsmarktprüfung erforderlich ist
jährliche Quoten bestehen
der Arbeitgeber das Verfahren einleiten muss
Aus diesem Grund wird die L-Bewilligung meist hochqualifizierten Fachkräften erteilt.