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· Visa und Aufenthalt in der Schweiz

L-Bewilligung in der Schweiz – Kurzfristige Aufenthaltsbewilligung

Sziveri Lajos · 13. März 2026
L-Bewilligung in der Schweiz – kurzfristige Aufenthaltsbewilligung


Wichtig: Dieser Artikel bezieht sich in erster Linie auf EU / EFTA-Bürger, die zum Arbeiten in die Schweiz kommen. Für Personen aus Nicht-EU-Ländern gelten strengere Regeln und andere Verfahren. Mehr Informationen: Wie Bürger aus Nicht-EU-Ländern ein Visum und eine Arbeitsbewilligung für die Schweiz erhalten → (Link zum entsprechenden Artikel)

Die L-Bewilligung (L-Bewilligung) in der Schweiz ist eine kurzfristige Aufenthaltsbewilligung, die in der Regel an Ausländer erteilt wird, die nur für eine begrenzte Zeit in der Schweiz arbeiten oder sich dort aufhalten.

Diese Bewilligung ist hauptsächlich für Personen gedacht, die für weniger als ein Jahr in die Schweiz kommen, um zu arbeiten oder vorübergehend dort zu leben.

Wie lange ist sie gültig?

Die L-Bewilligung ist normalerweise bis zu 12 Monate gültig.

Die Dauer der Bewilligung entspricht in der Regel der Dauer des Arbeitsvertrags.

Zum Beispiel:

  • wenn der Arbeitsvertrag 3 Monate dauert, gilt die Bewilligung normalerweise etwa 3 Monate

  • wenn der Arbeitsvertrag 10 Monate dauert, gilt die L-Bewilligung normalerweise etwa 10 Monate

In einigen Fällen kann die Bewilligung verlängert werden, sie gilt jedoch weiterhin als kurzfristige Aufenthaltsbewilligung.

Wer erhält normalerweise eine L-Bewilligung?

Die L-Bewilligung wird am häufigsten erteilt für:

  • Arbeitnehmer mit kurzfristigen Arbeitsverträgen

  • Saisonarbeiter

  • Personen, die für Projektarbeit in die Schweiz kommen

  • Ausländer, die eine temporäre Arbeit annehmen

Anmeldung in der Schweiz

Wenn jemand zum Arbeiten in die Schweiz kommt, muss er sich in der Regel innerhalb von 14 Tagen beim Gemeinde- oder Stadthaus-Amt am Wohnort anmelden.

Für die Anmeldung werden in der Regel benötigt:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis

  • Arbeitsvertrag

  • Wohnadresse in der Schweiz

  • Angaben zum Arbeitgeber

Krankenversicherung

In der Schweiz muss die obligatorische Krankenversicherung in der Regel abgeschlossen werden, nachdem die Anmeldung des Aufenthalts akzeptiert wurde.

Die Versicherung muss normalerweise innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden, und die Prämien müssen oft rückwirkend ab dem Datum der Einreise in die Schweiz bezahlt werden.

Kann eine L-Bewilligung zu einer B-Bewilligung werden?

Ja. Wenn der Arbeitnehmer später einen langfristigen oder unbefristeten Arbeitsvertrag erhält, kann er in vielen Fällen auf eine B-Bewilligung wechseln.

Die B-Bewilligung wird in der Regel für 5 Jahre erteilt, wenn die Person einen unbefristeten oder langfristigen Arbeitsvertrag hat und die Voraussetzungen des jeweiligen Kantons erfüllt.

Wichtiger Hinweis

Die L-Bewilligung ist weniger stabil als die B-Bewilligung. Wenn der Arbeitsvertrag endet, kann die Grundlage für die Bewilligung wegfallen und eine Verlängerung ist nicht automatisch garantiert.

Warnung bezüglich Sozialhilfe

Es ist wichtig zu wissen, dass wenn jemand Sozialhilfe in der Schweiz beantragt, dies die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung oder eine spätere Änderung des Status negativ beeinflussen kann. Dies kann besonders sensibel sein bei kurzfristigem oder unsicherem Aufenthaltsstatus.

Deshalb empfiehlt es sich, sich in solchen Situationen im Voraus bei den lokalen Behörden oder bei offiziellen Beratungsstellen zu informieren.



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